Darmstadt investiert in Radverkehr

Insgesamt hat der Darmstädter Magistrat 34 Maßnahmen beschlossen. Vorrangiges Ziel ist es, ein durchgängiges Radverkehrsnetz in Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen zu schaffen. Damit endeten auch die Verhandlungen mit dem Radentscheid Darmstadt.

Radentscheid Darmstadt - Übergabe Unterschriftenlisten
Die Initiatoren des Radentscheid Darmstadt übergeben am 04.05.2018 insgesamt 11.282 Unterschriften an Oberbürgermeister Jochen Partsch © Radentscheid Darmstadt/David Grünewald

Darmstadt wird mit 34 konkreten Maßnahmen die Radmobilität zügig ausbauen. Das Investitionsprogramm Radmobilität 4x4 und der nun beschlossene Maßnahmenplan benennen auch Projekte mit besonderer Priorität.

Nachdem der Maßnahmenplan beschlossen war, endeten die Verhandlungen zwischen Stadt und der Initiative Radentscheid Darmstadt. Allerdings ist der Radentscheid zusammen mit den unterstützenden Verbänden ADFC, VCD und Wegerecht im Runden Tisch Nahmobilität vertreten und bleibe so weiter an allen relevanten Enwicklungen in dem Bereich beteiligt, so Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch.

Radstrategie entwickelt

Bereits im Juni 2019 war als Zwischenergebnis der Verhandlungen eine 23 Punkte umfassende Radstrategie für Darmstadt beschlossen worden. "Vorrangiges Ziel des jetzt vorliegenden Maßnahmenplans ist die Schaffung eines durchgehend attraktiven Radnetzes in Nord-Süd- und Ost-West-Verbindung gemäß den Qualitätskriterien der Radstrategie. Der Maßnahmenplan umfasst 34 größere Einzelprojekte, darunter Projekte, die teilweise schon in planerischer Bearbeitung sind oder sich aus anderen Konzepten, etwa dem Luftreinhalteplan, ergeben", sagt Partsch.

Knotenpunkte sicherer gestalten

Ein Schwerpunkt in der Planung liegt laut Radstrategie auf der attraktiven und sicheren Führung des Radverkehrs an Knotenpunkten. Außerdem gibt es verbindliche Umbauten von bestimmten Straßen. Dafür hat sich die Stadt für eine Förderung durch das neue Bundesmodellprojekt "Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs / Leuchttürme des Radverkehrs" beworben.

Weitere Maßnahmen sind u. a. Markierungen für vorgezogene Radaufstellflächen an Kreuzungen, das Setzen von Pollern, um Falschparken auf Geh- und Radwegen zu unterbinden, die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr, der Einbau von Zählstellen für den Radverkehr und das Sanieren vorhandener Radwege. Zudem soll durch neue Markierungslösungen die Führung des Radverkehrs verbessert werden und die Darmstädter*innen können sich zukünftig über weitere Fahrradparkplätze freuen.

Entwicklungen in Darmstadt

Im Frühjahr 2018 hatte die Initiative Radentscheid Darmstadt über 11.000 Unterschriften gesammelt – mit dem Ziel, den Fuß- und Radverkehr deutlich zu stärken. Der Darmstädter Magistrat hatte die Form des Bürgerbegehrens für rechtlich unzulässig erklärt, aber den Inhalt mit der Initiative verhandelt. Gemeinsam wollte man auszuloten, welche Ziele bis wann und für wie viel umgesetzt werden können. Parallel dazu hatte der Magistrat das Radverkehr-Investitionsprogramm 4x4 aufgelegt.

Der nun vorliegende Maßnahmenplan ist neben der 23 Punkte umfassende Radstrategie ein weiteres Ergebnis der Verhandlungen. Als Experten begleiteten der ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sowie die Professoren Jürgen Follmann und Axel Wolfermann von der Hochschule Darmstadt den Verhandlungsprozess.


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    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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