40 Jahre ADFC: Protest statt Feiern

Am 18. April wird der ADFC 40. Doch statt einer großen Party, geht der Fahrrad-Club auf die Straße und macht mit einer bundesweiten Mitmach-Kampagne „Mehr Platz fürs Rad“. Denn: Die Bedingungen für den Radverkehr in Deutschland sind unbefriedigend.

ADFC-Gründer Jan Tebbe auf der ersten Münchener Fahrradwoche
Jan Tebbe auf der ersten Münchener Fahrradwoche © ADFC

Am 18. April 1979 gründet Verkehrsberater Jan Tebbe mit 17 Mitstreitern in seinem Wohnzimmer in Bremen den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, kurz ADFC, als fahrradpolitisches Gegengewicht zu den starken Interessensverbänden des Automobils. Am 26. Oktober wird der ADFC-Bundesverband ins Vereinsregister Bremen eingetragen. Nach einem Jahr hat der ADFC über 3.000 Mitglieder, heute sind es mehr als 175.000. Damit ist der ADFC die größte Interessensvertretung für das Alltagsradfahren weltweit.

1980: Internationale Velo-city-Konferenz

Der ADFC veranstaltet die erste Fahrradkonferenz Velo-city in Bremen mit 400 Teilnehmenden, um den internationalen Austausch zur Radverkehrsförderung anzukurbeln. Mittlerweile organisiert der vom ADFC mitgegründete Europäische Fahrrad-Verband (ECF) die weltweit bedeutendste fahrradpolitische Konferenz, an der über 1.500 Menschen aus über 60 Nationen teilnehmen.

1988 – Erster ADFC-Fahrradklima-Test

1988 organisiert der ADFC erstmals eine bundesweite Befragung von Radfahrenden: den ADFC-Fahrradklima-Test. Mittlerweile wird der Test alle zwei Jahre mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt und hat sich als „Zufriedenheitsindex der Radfahrenden in Deutschland“ politisch und in den Medien einen Namen gemacht. An der aktuellen Umfrage nahmen mehr als 170.000 Menschen teil.

1995 – Bett+Bike startet

Radurlaub wird von Jahr zu Jahr beliebter. Deshalb ruft der ADFC 1995 das Qualitätssiegel Bett+Bike für fahrradfreundliche Gastbetriebe vom Campingplatz bis zum Sternehotel ins Leben. Auf www.bettundbike.de und über die Bett+Bike-App finden sich heute über 5.800 ausgezeichnete Betriebe in Deutschland und den Nachbarländern.

1997 – Erste „Radwelt“ erscheint

Seit 1997 erhalten ADFC-Mitglieder das Magazin Radwelt als eigenständiges Heft. Sie erscheint alle zwei Monate und überschreitet 2018 die Marke von 100.000 Exemplaren. Damit ist die Radwelt das erfolgreichste Tourenradmagazin in Deutschland.

1997 – Fahrradfreundliche StVO-Novelle

Mit der „Fahrradnovelle“ der Straßenverkehrsordnung werden 1997 erstmals deutliche Verbesserungen für den Radverkehr verbindlich: Städte und Gemeinden können Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung öffnen, Fahrradstraßen einrichten und den Radverkehr auf Busspuren ermöglichen. Die Radwegebenutzungspflicht ist ab sofort an Qualitätskriterien gebunden.

1998 – ADFC-Radreiseanalyse auf der ITB

Trends und Zahlen zum Radtourismus in Deutschland präsentiert der ADFC seit 1998 jährlich auf der Internationalen Tourismusbörse ITB in Berlin.

2002 – Erster Nationaler Radverkehrsplan

Auf Betreiben des ADFC verabschiedet die Bundesregierung im Jahr 2002 ein erstes fahrradpolitisches Programm, den Nationalen Radverkehrsplan 2002-2012. Ziele sind ein gutes und alltagstaugliches Radverkehrsnetz, die Steigerung des Radverkehrsanteils und mehr Verkehrssicherheit. Bei der 2019 anstehenden Fortschreibung des Plans will der ADFC auf eine konkrete Maßnahmenplanung und ambitionierte, messbare Ziele beim Modal Split hinwirken.

2004 – „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet

ADFC und die Krankenkasse AOK rufen 2004 erstmals bundesweit zur Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ auf und motiviert Menschen, ihren Arbeitsweg im Sommer an mindestens 20 Tagen per Rad zurückzulegen. Viele steigen nach dem Aktionszeitraum dauerhaft aufs Rad um.  

2006 – Erste ADFC-Qualitätsradrouten

Qualitätsmanagementsystem für den Radtourismus in Deutschland: Seit 2006 prüft der ADFC nach einheitlichen Kriterien Radfernwege auf Wegequalität, Ausschilderung und Verfügbarkeit von fahrradfreundlichen Unterkünften. 36 ADFC-Qualitätsradrouten mit bis zu fünf Sternen sowie fünf ADFC-RadReiseRegionen sind bei Radtouristen und Tagesausflüglern aus dem In- und Ausland beliebt. Mittlerweile gibt es das Klassifizierungssystem auch in Österreich.

2016 – ADFC-Pannenhilfe kommt

Seit 2016 bietet der ADFC seinen Mitgliedern die erste mobile Pannenhilfe für Fahrräder und Pedelecs an. 2018 löste die ADFC-Pannenhilfe rund 750 Fälle.

2016 – Radschnellwege im Bundesverkehrswegeplan

Als großen bundespolitischen Erfolg kann der ADFC die Aufnahme von Radschnellwegen in den Bundesverkehrswegeplan verbuchen. Demnach wird der Bund sich in Zukunft stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen. Bisher lehnte der Bund seine Zuständigkeit für diese neue Form von Premium-Radinfrastruktur ab. Seit 2018 stehen im Etat des Bundesverkehrsministeriums auch Mittel für den Radschnellwegebau bereit.

2019 – Kein Grund zum Feiern, sondern zum Protest

Während sich die Probleme auf der Straße zuspitzen – Staurekorde, Feinstaubalarme, Fahrverbote, Stress – kommt die Verkehrspolitik mit dem Umsteuern zugunsten der umweltfreundlichen Mobilität nicht voran. Der Radverkehrsanteil stagniert, die Radinfrastruktur ist katastrophal, in immer mehr Städten gründen sich mit Unterstützung des ADFC kämpferische Bürgerinitiativen, die sich die autofokussierte Verkehrspolitik nicht mehr gefallen lassen wollen. Der ADFC wird das Jubiläumsjahr deshalb nicht primär zum Feiern nutzen, sondern für eine weithin sichtbare politische Kampagne mit Aktionen im ganzen Bundesgebiet. Er fordert: #MehrPlatzFürsRad!

https://itzehoe.adfc.de/neuigkeit/40-jahre-adfc-protest-statt-feiern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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