Mehr als ein Jubiläum - die 40. ADFC-Bundeshauptversammlung in Berlin

Zum 40. Mal fand die ADFC-Bundeshauptversammlung statt. Sie stand 2019 nicht nur im Zeichen des Jubiläums. Auch die großen politischen Erfolge, die neue Satzung und große Pläne für die Zukunft des Verbands bestimmten das Wochenende.

Die ADFC-Bundeshauptversammlung 2019 in Berlin.
Die ADFC-Bundeshauptversammlung 2019 in Berlin. © ADFC/deckbar-photographie.de

Ein Satz in amüsiertem Tonfall war auf der Versammlung häufiger zu hören: „Wir müssen uns noch daran gewöhnen.“ Die erste Bundeshauptversammlung (BHV) nach Einführung der neuen Satzung im letzten Jahr brachte einige Änderungen im Ablauf mit sich. Die sichtbarste war die Wahl zum Vorsitz der Bundeshauptversammlung. Dieses neue Organ übernimmt die Sitzungsleitung und vertritt die BHV vor den anderen Organen des Vereins. Hermino Katzenstein aus Neckargemünd ist der erste BHV-Vorsitzende des Clubs, zur Stellvertreterin wurde Antje Wagner aus München gewählt. Unterstützt wurden sie vom externen Moderator Stephan Mellinghoff.

Politische Erfolge

Das beherrschende Thema war das viel kritisierte Klimapaket der Bundesregierung. Für die Radverkehrsförderung bringt es enorme Fortschritte: So stellt der Bund in den nächsten vier Jahren 900 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Auch sonst sind viele Forderungen des ADFC berücksichtigt worden.

Dieser Erfolg kann aber nur dann durchschlagend sein, wenn das Geld auch abgerufen und in Radverkehrsprojekte investiert wird. Der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg appellierte deshalb auf der BHV an Länder und Kommunen, die sich bietende Chance nun zu nutzen. Und er fügte hinzu: „Der ADFC steht bereit, Kommunen bei der Entwicklung von Netzplänen zu unterstützen, Konzepte für sichere Kreuzungen und Einmündungen mit zu entwickeln, Kontakte zu Planungsbüros auch im Ausland herzustellen, Konflikte mit Anwohnern und Einzelhändlern zu moderieren und Schnittstellen zu Fördermöglichkeiten zu bilden.“

Ein wichtiger Baustein, um das vorhandene Fachwissen im Verband zu bündeln, auszubauen und weiterzugeben, soll in Zukunft die ADFC-Akademie sein. Derzeit wird ein Konzept erstellt, wie die Akademie funktionieren soll. Lehrveranstaltungen sollen dezentral und auch onlinebasiert stattfinden.

Anträge sollen Verkehrswende beschleunigen

Die zwei Leitanträge beschäftigen sich mit der veränderten politischen Situation und dem deutlich spürbaren Rückenwind. An Bund, Länder und Kommunen erging der dringende Appell, schnellstens Radwegenetze inner- wie überörtlich zu schaffen. Der zweite Antrag richtete sich an die ADFC-Gliederungen, Politik und Verwaltungen vor Ort bei der zügigen Entwicklung und Umsetzung von Radverkehrsplanungen und bei der Lösung von Konflikten mit Kritiker*innen des Wandels zu unterstützen.

Die Ergebnisse des mehrere Jahre andauernden Verbandsentwicklungsprozesses wurden auf der BHV vorgestellt. Der Antrag, der den formalen Abschluss des Prozesses und die Weiterentwicklung der inhaltlich qualifizierten Arbeit und Lobbyarbeit entsprechend der im Verbandsentwicklungsprozess beschlossenen Ziele und empfohlenen Maßnahmen empfahl, wurde einstimmig angenommen.

Das zuständige Vorstandsmitglied, Mario Junglas, legte anschließend sein Mandat nieder. Sein Auftrag sei mit dem Beschluss der Ergebnisse und der Erarbeitung der neuen Satzung erfüllt. Zudem sei es gute Sitte, dass Funktionäre nach Beendigung solch fundamentaler Prozesse zurückträten, damit nicht der Eindruck entstehe, dass sie die Ergebnisse zu ihrem eigenen Vorteil erwirkt hätten. Er wird jedoch weiter an der Entwicklung der ADFC-Akademie mitarbeiten.

 

Jubiläumsfeier

Am Samstagabend wurde dann bei einer gemeinsamen Veranstaltung das 40. Jubiläum des ADFC gebührend begangen. Zu Gast waren unter anderem die früheren Bundesvorsitzenden Wolfgang Große und Karsten Hübener. In einer Diashow wurde die Geschichte des ADFC von den Anfängen bis heute rekapituliert und mit vielen Geschichten garniert.

Sonntagmittag stellte der Vorstand seine Ziele für das nächste Jahr vor. Die Kampagne #MehrPLatzFürsRad wird auch 2020 fortgeführt. Im Verkehrsbereich stehen neben zahlreichen anderen Themen die Verkehrswende und die Mitarbeit am neuen Radverkehrsplan der Bundesregierung im Fokus. Für den Verband wird der Internet-Relaunch für lokale Gliederungen im Zentrum stehen, die neuen Strukturen der Facharbeit sollen mit Leben gefüllt und die Akademie entwickelt werden. Touristisch liegt der Fokus auf der Radreiseanalyse, der Broschüre Deutschland per Rad entdecken und der TourGuide-Ausbildung. Die Abteilung Technik/Internationales hat sich der Neuordnung des europäischen Dachverbands ECF und die Weiterentwicklung und -Verbreitung der Radstationen verschrieben.

Als der Bundesvorsitzende Ulrich Syberg wie in der Vergangenheit die erfolgreiche Sitzung offiziell schließen wollte, wurde er vom BHV-Vorsitzenden Hermino Katzenstein zur allgemeinen Erheiterung darauf hingewiesen, dass diese Aufgabe der neuen Satzung zufolge nun seine sei. „Daran muss ich mich noch gewöhnen“, sagte Syberg – diesen Satz wird man zukünftig sicher seltener hören, Erfolgsmeldungen wie in diesem Jahr sicher häufiger.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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